Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Die Unterstellung, die Regierung versuche „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchzubringen“ ist reine Panikmache. Während der WM wird hier nicht „foul“ gespielt. Rote Karte für eine „Schwalbe von Campact“!

Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von “Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend ihrer Festlegungen im Koalitions-vertrag. Diese lauten:

– Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang.

–  Umwelttoxische Substanzen dürfen beim Fracking nicht zur Anwendung

–  Gerade die Risiken des „unkonventionellen“ Frackings, insbesondere bei der Schiefergasförderung, sind zurzeit nicht abschätzbar.

–  Eine kommerzielle Nutzung dieser Technologie kommt vor diesem Hintergrund bis auf Weiteres nicht in Betracht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeiten derzeit gemeinsam Referentenentwürfe zu den entsprechenden Regelungen:

–  Änderung der „Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben“ (Federführung BMWi) und

–  Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Federführung BMUB).

Die Referentenentwürfe sollen zeitnah finalisiert werden. Daran schließt sich die Beteiligung der Länder und der Verbände an. Eine Kabinettsbefassung soll nach der

Parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Zur Erinnerung: Das WM-Finale ist am 13. Juli.