In dieser Woche wird der Bundestag das Tarifautonomiegesetz verabschieden und damit einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland einführen. Trotz der Widerstände einzelner Kreise kommt der Mindestlohn. Jetzt setzen wir diese Vereinbarung gemeinsam um, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Michael Thews MdB: „Das ist eine gute Nachricht. Gerade in unserer Region begegne ich tagtäglich Menschen, die hart arbeiten für Löhne, die unanständig niedrig sind. Das untergräbt das Gefühl, dass es gerecht zugeht in Deutschland, und bringt damit den Zusammenhalt in unserem Land in Gefahr. Das Tarifpaket mit dem Mindestlohn wird in unserem Land ein wichtiges Stück Gerechtigkeit durchsetzen helfen: Dass man für anständige Arbeit auch seinen verdienten Lohn bekommt.

Wir haben in den letzten Wochen einen intensiven Dialog geführt und uns noch einmal einen tiefgehenden Einblick über die Situation verschafft. Manche Branchen sehen Probleme beim Übergang, die Beispiele sind bekannt: von der Zeitungszustellung, den Regelungen für Praktikanten bis zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Auch diese Hürde konnten wir nehmen. Auch hier gilt: Es wird keine Branchenausnahmen beim Mindestlohn geben! Für diese Bereiche sind lediglich spezielle Übergansregelungen bzw. Präzisierungen verabredet worden.

Zum Beispiel für Zeitungsausträger wird der Mindestlohn schrittweise eingeführt, denn auch für sie gilt ab dem 1. Januar 2017 der Mindestlohn von 8,50 €. Auch bei der Saisonarbeit wird ab dem 1. Jan 2015 der Mindestlohn eingeführt. Nur über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, was diese Arbeit europaweit regelt. Hierfür haben wir bereits im Koalitionsvertrag zwei Regelungen vereinbart, die die Dauer der Beschäftigung und die Kosten für die Unterkunft regeln. Auch für Praktika gilt grundsätzlich der Mindestlohn, wenn sie nach einem Studium oder Berufsabschluss geleistet werden. Für freiwillige Praktika wird eine zeitliche Befristung von drei Monaten festgelegt. Damit wird der Bezahlung vollwertiger Tätigkeiten in Unternehmen nach Studienabschlüssen künftig ein Riegel vorgeschoben.

Besonders wichtig ist das Gesetz für die Stärkung der Tarifstrukturen, indem die Geltung von Tarifverträgen leichter auf gesamte Branchen ausgeweitet werden kann. Grundsätzlich wird der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Wer ehrenamtlich tätig ist, ist demzufolge nicht betroffen. Auch wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht, gilt nicht als Arbeitnehmer.

Dies berührt auch den Sport. Hier sind die Fraktionen sich darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen nicht unter dieses Gesetz fallen. Die Unterscheidung liegt hier ausdrücklich bei einer „ehrenamtlichen Tätigkeit“, wenn sie nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Liegt diese Voraussetzung vor, sind auch Aufwandsentschädigungen für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten, unabhängig von ihrer Höhe, vom Mindestlohn unberührt.

Die Einführung des Mindestlohns wird für viele Menschen in unserer Region die größte Lohnerhöhung ihres Lebens sein!“